Eine psychotherapeutische Behandlung ist indiziert, wenn psychische Probleme Ihr Befinden und Ihren normalen Lebens- und Arbeitsalltag so beeinträchtigen, dass Sie zumindest zeitweise professionelle psychotherapeutische Hilfe benötigen.


Definition von Psychotherapie

Nach dem Psychotherapeutengesetz von 1999 ist Psychotherapie definiert als eine „mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist“.

Als Störungen in diesem Sinne gelten beispielsweise Depressionen, Ängste, Zwänge, posttraumatische Belastungsstörungen, Persönlichkeitsstörungen, Psychosen, psychosomatische Erkrankungen und chronische Schmerzen, sowie Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenabhängigkeit, Essstörungen und psychische Störungen bei körperlichen Erkrankungen (z. B. Krebs, Herzinfarkt oder Parkinson).


Therapieverfahren

Das von mir praktizierte Verfahren ist die Verhaltenstherapie.

Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass jedes Verhalten erlernt wurde und auch wieder verlernt werden kann. Dabei umfasst „Verhalten“ nicht nur äußerlich sichtbare Aktivitäten, sondern auch innere Vorgänge wie Gefühle, Gedanken und körperliche Prozesse. Es handelt sich um eine aktive Therapieform, in der der Patient lernt, sein Problemverhalten zu verstehen und aktiv zu verändern.


Therapieverlauf

Zu Beginn der Therapie geht es darum, Gedankenmuster, Gefühle und Verhaltensweisen sowie die Situationen, die als problematisch empfunden werden, zu verstehen. Es gilt, die Probleme genau zu betrachten, eine Diagnose zu stellen und gemeinsam Ziele für die Therapie festzulegen.

Hierbei kann es notwendig sein, ergänzende Informationen durch medizinische Untersuchungen bei Fachärzten einzuholen.

Im weiteren Verlauf der Therapie lernt der Patient unter Anleitung des Therapeuten, seine Krankheit, Störung oder problematischen Verhaltensweisen genau zu betrachten und Ideen für hilfreiche Veränderungen zu entwickeln. Anschließend werden neue oder bisher nicht genutzte Verhaltensweisen – einschließlich der Bewertung und Steuerung von Gedanken und Gefühlen – erprobt. Es wird geprüft, inwieweit diese Veränderungen zur Lösung des Problems beitragen.

Verhaltenstherapie ist somit ein aktives psychotherapeutisches Verfahren, das eine intensive Mitarbeit des Patienten erfordert. Ziel ist es, den Patienten in die Lage zu versetzen, seine Probleme eigenständig zu bewältigen und langfristig unabhängig von therapeutischer Unterstützung zu werden.


Behandlungsdauer

Die Dauer einer psychotherapeutischen Behandlung kann zwischen einigen Wochen, einigen Monaten und mehr als einem Jahr variieren. Sie hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Schwere und Dauer der Erkrankung oder Störung,
  • Mitarbeit und Ziele des Patienten,
  • Lebensbedingungen und Voraussetzungen des Patienten.

In der Regel gibt es eine erste Phase von fünf Therapiesitzungen (probatorische Sitzungen) zur Abklärung des Problems und zur Entscheidung über eine Zusammenarbeit. Anschließend besteht die Möglichkeit einer Kurzzeittherapie mit bis zu 24 Sitzungen oder einer Langzeittherapie mit 45 oder mehr Sitzungen.

Eine Therapiestunde dauert in der Regel 50 Minuten. Gelegentlich kann es sinnvoll sein, in Doppelsitzungen zu arbeiten, die 90 Minuten dauern.


Einzel-, Gruppen- oder Paartherapie

Derzeit arbeite ich vorwiegend einzelpsychotherapeutisch. Dabei können Gefühle und Erleben individuell und tiefgreifender bearbeitet werden, wobei die Vertraulichkeit der Behandlung besser gewährleistet ist. Je nach Bedarf können (Ehe-)Partner oder andere Angehörige einbezogen werden, um den therapeutischen Prozess zu unterstützen.


Medikamente

Psychotherapie ist eine eigenständige Behandlungsmethode, die häufig auch ohne begleitende medikamentöse Therapie auskommt. In bestimmten Fällen kann jedoch eine parallele haus- oder nervenärztlich überwachte Behandlung mit Psychopharmaka sinnvoll sein.

Zu Beginn einer Psychotherapie ist eine körperliche Untersuchung durch den Hausarzt oder einen Facharzt für Psychiatrie sinnvoll. Psychologische Psychotherapeuten, wie ich, verschreiben keine Medikamente. Eventuelle medikamentöse Behandlungen werden parallel von einem Fach- oder Hausarzt veranlasst und begleitet.


Finanzierung

Seit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes im Jahr 1999 gehört Psychotherapie bei psychologischen, ärztlichen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Diese übernehmen die Kosten für eine verhaltenstherapeutische Einzel- oder Gruppenpsychotherapie, nicht jedoch für Paartherapien oder Eheberatungen oder Coaching.

Ich bin von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen anerkannt und zugelassen und kann somit mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen abrechnen.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen auch bei Psychotherapien, die Ihre Krankenkasse übernimmt, Kosten entstehen können, wenn Sie vereinbarte Behandlungsstunden nicht wahrnehmen oder nicht rechtzeitig absagen.